1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 30. Oktober 2018, soweit es den Angeklagten betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er im Fall V.1. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, sowie b) hinsichtlich der Einzelstrafe im Fall II.1. der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer...