1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 5. Juli 2018, soweit es diesen betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass er der Beihilfe zur versuchten schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Beihilfe zu Herstellung, Besitz und Führen eines Brandsatzes schuldig ist, und b) im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an...