Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden. 2a. Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht. 2b. Ein Zuschlag für Erschwernisse bei der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 84/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 3. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 275/17
Hat der Beklagte sich auf das Verfahren im Urteilsstaat nicht eingelassen, trägt der die Vollstreckbarerklärung begehrende Kläger des Ausgangsverfahrens die Beweislast, dass das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten ordnungsgemäß zugestellt worden ist und der Beklagte die tatsächliche Möglichkeit der Kenntnisnahme gehabt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 83/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2017, soweit es die Angeklagten A. und P. betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass diese Angeklagten jeweils des schweren Bandendiebstahls in 17 Fällen, des versuchten schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und des Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig sind, b) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II.6. und II.9. der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 288/17
Projektunterlagen 1. Noch nicht auf einem geeigneten Datenträger verkörperte Daten können nicht Gegenstand einer Herausgabevollstreckung nach § 883 Abs. 1 ZPO sein. 2. Die Unterstützung des Gerichtsvollziehers durch einen von ihm auf Kosten des Schuldners beauftragten Sachverständigen kann bei Herausgabetiteln zulässig und geboten sein, wenn andernfalls die Vollstreckung unmöglich ist oder unzumutbar erschwert wird. Das kann bei der Herausgabevollstreckung einer größeren Zahl von Gegenständen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 8/17
1. Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der seit dem 1. September 2009 geltenden Fassung, wonach Auskunft auch über das Anfangsvermögen verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1. September 2009 rechtskräftig geschieden wurde, und zwar auch dann nicht, wenn das Auskunftsverlangen in einem (isolierten) güterrechtlichen Verfahren geltend gemacht wird, das nach dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5. April 2017, XII ZB...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 382/16
Im Haftaufhebungsverfahren darf sich das Gericht nicht auf die von dem Betroffenen vorgebrachten Gründe beschränken, sondern muss auch prüfen, ob der Grund für die Freiheitsentziehung aus anderen Erwägungen entfallen ist. Ergibt die gebotene Sachaufklärung im Haftaufhebungsverfahren (§ 26 FamFG), dass die Abschiebung nicht innerhalb des angeordneten Zeitraums durchführbar ist, ist die Haft nach § 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG von Amts wegen aufzuheben.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 180/16
1. Auf die Revision des Angeklagten E. wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 2. März 2016, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch mit Ausnahme der Verurteilung wegen Betrugs und b) im gesamten Strafausspruch. Seine weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das genannte Urteil, soweit der Angeklagte verurteilt wurde, mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Im Umfang der Aufhebung wird...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 391/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 17. November 2016 aufgehoben a) im Fall B.II.2. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie c) hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. 2. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 112/17
Zur Abgrenzung eines Mietvertrags von anderen Gebrauchsüberlassungsverhältnissen bei Wohnräumen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Mai 1970, VIII ZR 179/68, WM 1970, 853; sogenannte Gefälligkeitsmiete).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 279/16
1. Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht. 2. Auf die Zurückweisungshaft ist Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung nicht anzuwenden (Ergänzung von Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017, V ZB 127/16, juris Rn. 10). 3. Bei der Prüfung der Anordnung von Zurückweisungshaft sind sowohl die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 118/17
1. Fahrlässig i.S.v. § 29 Abs. 4 BtMG treibt derjenige mit Betäubungsmitteln Handel, der bei fehlendem Vorsatz hinsichtlich der Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffs oder einer Zubereitung eine auf solche Objekte bezogene, eigennützige und auf Umsatz gerichtete Tätigkeit entfaltet, obwohl er nach den konkreten Umständen des Einzelfalls bei sorgfältigem Verhalten die Betäubungsmitteleigenschaft hätte erkennen können. 2. Welche darauf bezogenen Sorgfaltspflichten einzuhalten sind, bestimmt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 64/17
Der Antrag des Beklagten, die vorläufige Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juli 2017 und aus Ziffern 1 und 2 des Urteils der 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2016 einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 76/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 28. November 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 2/17
1. Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2010, VIII ZR...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 250/16
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9. Mai 2017 wird auf Kosten der Schuldnerin als unzulässig verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 34/17
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten N. gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 13. Juli 2016 werden verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten der Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und die den Angeklagten M. und N. hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Der Angeklagte N. trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 72/17
Ist die Berufungsbegründungsfrist errechnet und befindet sich in den Handakten ein Vermerk über die Notierung der Frist im Fristenbuch, kann sich der Rechtsanwalt grundsätzlich auf die Prüfung des Erledigungsvermerks in der Handakte beschränken und braucht nicht noch zu überprüfen, ob das Fristende auch tatsächlich im Fristenkalender eingetragen ist, außer es drängen sich an der Richtigkeit Zweifel auf (Beibehaltung von BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008, VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 40/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 23. März 2017 aufgehoben, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 418/17