1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 26. Januar 2017 a) in den Schuldsprüchen dahin geändert, dass die Angeklagten jeweils der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und versuchter Nötigung schuldig sind, b) in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an das Amtsgericht...