Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 9. März 2017, V ZB 18/16, ZWE 2017, 293).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 109/16
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 9. Zivilsenat - vom 21. Dezember 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 900.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 29/17
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ist die Öffentlichkeit zwingend für die Schlussvorträge aller Verfahrensbeteiligten auszuschließen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 240/17
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. November 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 282/17
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Juli 2015 aufgehoben und wie folgt geändert: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 6. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf bis 35.000 € festgesetzt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 385/15
Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 420/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 146/17
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I - 26. Zivilkammer - vom 15. Oktober 2015 gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen eines Monats Stellung zu nehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 506/15
1. Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (im Anschluss an BGH, 6. Oktober 1981, X ZR 57/80, BGHZ 82, 13 = NJW 1982, 940; BGH Beschluss vom 29. Oktober 1987, III ZR 54/87, BGHR ZPO § 141 Würdigung 1). 2. Der Tatrichter kann im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben (vgl. § 141 ZPO) einer Partei...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 48/17
1. Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen (Fortführung der Senatsurteile vom 22. Januar 2014, XII ZR 68/10, BGHZ 200, 98 = NJW 2014, 1087 und vom 30. April 2014, XII ZR 146/12, NJW 2014, 2102). 2. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 114/16
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. April 2016 zugelassen, soweit darin die Berufung der Klägerin gegen ihre auf die Widerklage erfolgte Verurteilung zur Räumung und Herausgabe sowie zur Zahlung von mehr als 9.971,91 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.271,70 € seit dem 5. Juli 2014 und aus einem Betrag von 4.700,21 € seit dem 5. Juni 2014...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 54/16
Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinne von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29. April...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 99/16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 22. Oktober 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Ergänzend bemerkt der Senat: Nach der hier maßgeblichen Fassung der Gliedertaxe in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 511/15
1. Die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt einen erheblichen Nachteil beim Vermieter selbst voraus; ein Nachteil bei einer mit der vermietenden Gesellschaft persönlich und wirtschaftlichen verbundenen "Schwestergesellschaft" reicht insoweit nicht aus. 2. Zum Erfordernis einer konkreten Darlegung eines "erheblichen Nachteils" des Vermieters bei der Verwertungskündigung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 243/16
Kommt es in der Folge der strafbaren Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers zu einem Betrug, besteht zwischen § 263 StGB und § 22b StVG regelmäßig Gesetzeskonkurrenz.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 142/17
1. Ist durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a oder Buchst. b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen (Bestätigung der Senatsurteile vom 14. Juli 1970, VIII ZR 12/69, ZMR 1971, 27 unter II 4; vom 23. September 1987, VIII ZR 265/86, NJW-RR 1988,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 193/16
1. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 22. März 2017, XII ZB 260/16, FamRZ 2017, 995 und vom 6. Juli 2016, XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668). 2. An der Erforderlichkeit einer Betreuung kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 330/17
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 11. Januar 2017 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 15. April 2016 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Stadt Duisburg auferlegt. Der Gegenstandswert des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 29/17
1. Der Verkäufer kann im Hinblick auf die in § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB getroffene gesetzgeberische Wertung grundsätzlich seine Haftung nicht nur für das Fehlen einer üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), sondern auch für das Fehlen von Eigenschaften ausschließen, deren Vorhandensein der Käufer nach den vom Verkäufer abgegebenen öffentlichen Äußerungen berechtigterweise erwarten kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. April 2016, V ZR 23/15, NJW...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 271/16
Der Anspruch eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung entsteht erst mit seiner förmlichen Bestellung. Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16 und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 6/16