...Konkret will sie wissen, ob sich der Plangeber bei der Ermittlung und Bewertung der Abwägungsbelange gemäß § 2 Abs. 3 BauGB darauf beschränken darf, die Auswirkungen des "Anlassbetriebs" zu untersuchen, wenn dieser zu der Branche zählt, die in dem festgesetzten GI zulässig ist, und nach welchen Kriterien sich die Typik bestimmt, die ausreicht, um einen Betrieb als "branchentypisch" zu beurteilen....