...Auch die Frage, ob ein Verstoß gegen § 13a Abs. 1 und 4 BauGB vorliegt, wenn im Fall einer Änderungsplanung die Flächenwerte aus dem zu ändernden Bebauungsplan übernommen werden, ohne diese Flächenwerte für die Berechnung der in § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB vorgegebenen Schwellen um die in § 19 Abs. 4 BauNVO 1990 bezeichneten Flächen zu ergänzen, nötigt nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision...