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Urteile für Bebauungsplan

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Für die zu erhaltenden oder neu zu pflanzenden Gehölze finden sich Bepflanzungsvorgaben (D.7. bis 10.). 4 Auf den Normenkontrollantrag der Antragsteller, die sämtlich Eigentümer von im Plangebiet gelegenen Grundstücken sind, hat der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam erklärt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 4/13
...Sie nutzen die Grundsatzrüge lediglich als Anknüpfungspunkt für ihre auf die Umstände des Einzelfalls abgestellte Kritik an dem Ergebnis der vorinstanzlichen Abwägungskontrolle. 5 1.2 Die Frage, ob die Erforderlichkeit von Bebauungsplänen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB entfällt oder ob diese funktionslos werden, wenn der Verwirklichung des Bebauungsplans ein artenschutzrechtliches Defizit entgegensteht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 20/10
.... § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG (juris: ROG 2008) darstellen, das eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten hat. 1 Gegenstand der Normenkontrolle ist der Bebauungsplan "Offenau Süd-Erweiterung" vom 6. März 2007. Der Bebauungsplan setzt in der Mitte und im Norden des Plangebiets ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet fest....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 9/10
...hat, die Anforderungen an das Geltendmachen einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO überspannt und damit die prozessuale Bedeutung dieser Vorschrift verkannt. 3 Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 42/10
...Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass sich in dem von der Änderungsplanung erfassten Bereich ein brachliegendes Anwesen befinde, dessen rückwärtige Grundstücksbereiche "untergenutzt" seien; diese Erwägungen trügen das Konzept der Antragsgegnerin, den Bebauungsplan zu ändern, der in seiner Ursprungsfassung zwar ebenfalls eine Aufwertung des Änderungsbereichs habe bewirken sollen, jedoch...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 59/09
...In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nur solche Bebauungspläne sind, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 9/12
...Senat 4 BN 16/16 Rücksichtnahme zwischen Hotelanlage und Friedhof (hier: Ruheforst); Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle eines Bebauungsplans Bei bauplanerischen Festsetzungen zur Schaffung eines Friedhofs in Form eines Ruheforstes ist zu beachten, dass der Schutz der Bestattung und des Totengedenkens Rücksichtnahme durch die Nachbarschaft fordert; zugleich ist Rücksicht auf die Nachbarschaft...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 16/16
...Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragstellerin beimisst. 3 Der Verwaltungsgerichtshof hat die Antragsbefugnis verneint, weil die Antragstellerin nicht geltend machen könne, durch den Bebauungsplan Nr. 28 "An der Ahna" der Antragsgegnerin oder dessen Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 22/11
...Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen wäre. 3 Die Beschwerde wirft (unter 5.) die Frage auf: Bedarf es eines allgemeinen Konzepts der Gemeinde, um Beherbergungsbetriebe in Gewerbe- und Industriegebieten allgemein auszuschließen und muss der entsprechende Ausschluss auch in anderen Bebauungsplänen der Gemeinde verwirklicht...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 44/10
...Das Oberverwaltungsgericht habe vor seiner Entscheidung auf den Mangel bei der Ausfertigung des Bebauungsplans hinweisen müssen. 3 Der gerügte Verfahrensverstoß liegt nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 7/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 3/11
...Das Bekanntmachungserfordernis erstreckt sich auch auf solche Arten verfügbarer Umweltinformationen, die in Stellungnahmen enthalten sind, die die Gemeinde für unwesentlich hält und deshalb nicht auszulegen beabsichtigt. 1 Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans D. - R....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 3/12
...Die Ausweisung von Sondergebieten für Tierhaltung in Bebauungsplänen, die die Beigeladene vornehme bzw. vorgenommen habe, wenn bestimmte, in ihrem städtebaulichen Konzept (sog. Haselünner Modell) niedergelegte Voraussetzungen erfüllt seien, führe nicht zum Ausschluss der Privilegierung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 5/17
...Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 36/09
2019-01-24
BVerwG 9. Senat
...Der Einwand des Beklagten, nach der Satzung sei die höchstzulässige Gebäudehöhe nur für die Grundstücksteile zu berücksichtigen, auf der sie nach den Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden dürfe, wohingegen für die übrige Grundstücksfläche jeweils die niedrigeren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zugrunde zu legen seien, betrifft die Auslegung irrevisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 7/18
2019-01-24
BVerwG 9. Senat
...Der Einwand des Beklagten, nach der Satzung sei die höchstzulässige Gebäudehöhe nur für die Grundstücksteile zu berücksichtigen, auf der sie nach den Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden dürfe, wohingegen für die übrige Grundstücksfläche jeweils die niedrigeren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zugrunde zu legen seien, betrifft die Auslegung irrevisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 6/18
2019-01-24
BVerwG 9. Senat
...Der Einwand des Beklagten, nach der Satzung sei die höchstzulässige Gebäudehöhe nur für die Grundstücksteile zu berücksichtigen, auf der sie nach den Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden dürfe, wohingegen für die übrige Grundstücksfläche jeweils die niedrigeren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zugrunde zu legen seien, betrifft die Auslegung irrevisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 8/18
2019-01-24
BVerwG 9. Senat
...Der Einwand des Beklagten, nach der Satzung sei die höchstzulässige Gebäudehöhe nur für die Grundstücksteile zu berücksichtigen, auf der sie nach den Festsetzungen des Bebauungsplans realisiert werden dürfe, wohingegen für die übrige Grundstücksfläche jeweils die niedrigeren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zugrunde zu legen seien, betrifft die Auslegung irrevisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 9/18
...Das Verwaltungsgericht hat die angebotene Ersatzfläche (nach Aktenlage handelt es sich offenbar um zwei benachbarte Teilflächen) als dem veräußerten Grundstück nicht adäquat beurteilt, weil es dem veräußerten Grundstück schon von der Größe her (3 400 gegenüber 6 800 qm) nicht vergleichbar sei, der Bebauungsplan an der betreffenden Stelle Parkflächen ausweise und zweifelhaft sei, ob der von der Beklagten...
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 37/10
...Die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache nicht zu. 3 a) Grundsätzliche Bedeutung misst die Beschwerde zunächst der Frage zu, ob bei der Überplanung einer Gemengelage eine - unzulässige - Vertiefung eines Nutzungskonflikts anzunehmen ist, wenn zwar ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe besteht, es jedoch durch die im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 76/09