...Wird ein Bebauungsplan, der das Grundstück erfasst, jedoch so geändert, dass das Grundstück von den neuen Festsetzungen unberührt bleibt, ist eine Verletzung des Grundeigentums ausgeschlossen. Die Festsetzungen für das Grundstück - also die Festsetzungen, die den Inhalt des Grundeigentums bestimmen - sind bereits in dem früheren Bebauungsplan getroffen worden (Beschluss vom 13....