...Gegen die Versagung oder die Beschränkung der Akteneinsicht kann das Gericht angerufen werden; es entscheidet endgültig (vgl § 120 Abs 4 SGG; Hauck in Hennig, SGG, Stand Dezember 2018, § 119 RdNr 5). Besondere Gründe, die Akteneinsicht zu beschränken, betreffen vor allem Sozialdaten, die keinen Bezug zum Vergütungsrechtsstreit haben....