...Die Revision rügt, die Nebenklägerin habe trotz beantragter umfassender Akteneinsicht nur partielle Akteneinsicht in die polizeilichen Vernehmungsprotokolle erhalten, zudem seien ihr entgegen §§ 201, 203 StPO weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss übermittelt worden....