...Es wird Akteneinsicht gewährt über das FA …, mit Frist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung bis zum 15. September 2013. 8 II. 1. Die Beschwerde gegen die Entscheidung des FG, das Verfahren nicht auszusetzen, ist nach § 128 Abs. 1 FGO zulässig, aber unbegründet. 9 a) Ein Fall des § 128 Abs. 2 FGO, wonach die Beschwerde gegen u.a....