...Dabei ist das FG unter Berücksichtigung der vom Kläger vorgebrachten Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass es dem Kläger auch ohne Rückgriff auf die beschlagnahmten Gegenstände aufgrund der Erläuterungen in den angefochtenen Steuerbescheiden und der im Klageverfahren erfolgten Akteneinsicht zumindest im Schätzungsweg möglich war, die erforderlichen Angaben zu machen....