...Denn mithilfe der Befugnis, die Glaubhaftmachung zu verlangen, soll das Vollstreckungsgericht „offenbar unbegründeten, vielleicht frivolen Anmeldungen und Einwirkungen auf das Verfahren“ vorbeugen (Motive zum Entwurf eines Gesetzes betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen [1889] S. 90). Dies kommt insbesondere bei Anträgen gemäß § 59 ZVG in Betracht (Jaeckel/Güthe, ZVG, 7....