...Zur Begründung wird vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen, einen (möglichen) Anspruch des anderen Ehegatten auf Zugewinnausgleich zu sichern, der es auch erfordere, dass der Ehegatte einen Vollstreckungszugriff auf das verbliebene Vermögen habe, was beim Wohnungsrecht nicht der Fall sei (OLG Celle FamRZ 1987, 942; OLG Hamm FamRZ 1997, 675 - Nießbrauch; OLG München Beschluss vom 16....