...Im Übrigen dürfte, wie ein Vergleich des § 183 Abs. 1 Satz 2 ZPO mit § 9 Abs. 1 Nr. 2 VwZG ergibt, die Einschaltung des Vorsitzenden des Prozessgerichts auch bei Zustellungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in der Zivilprozessordnung nur deswegen vorgesehen sein, weil die Zustellung durch ausländische Behörden nicht auf Ersuchen einer Privatperson erfolgen soll....