.... § 295 der Zivilprozessordnung ausschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 X B 250/10, BFH/NV 2011, 1711, Rz 8; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 266). 12 c) Darüber hinaus ergab sich für das FG nach der von ihm vertretenen Rechtsauffassung, die auf der ständigen BFH-Rechtsprechung beruht, nicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung....