...Musielak, in: Krüger/Rauscher, Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 1, 5. Aufl. 2016, § 302 Rn. 4). Dass die Klägerin der Beklagten die Errichtung einer mangelfreien Eisenbahnüberführung schuldete, ist weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen. 15 aa) Revisibles Kreuzungsrecht steht einer solchen Auslegung der Kreuzungsvereinbarung nicht entgegen....