...Indem es danach in Abwesenheit des Klägers mündlich verhandelt hat, hat es das rechtliche Gehör des Klägers verletzt. 5 a) Nach § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO muss das Gericht einen Verhandlungstermin verlegen, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520; vom 1....