.... § 295 der Zivilprozessordnung verzichtet werden (Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 8). Davon abgesehen könnte darin nur dann ein Rügeverzicht gesehen werden, wenn sicher davon auszugehen wäre, dass dem FA bereits in der mündlichen Verhandlung bekannt war, dass § 6 Abs. 2 FGO eine Übertragung der Rechtssache auf den Einzelrichter in diesem Verfahrensstadium ausschließt....