...Bleibt ein substantiierter Sachvortrag hierzu aus, ist es nicht Aufgabe des FG, den Sachverhalt von Amts wegen "ins Blaue hinein" aufzuklären. 43 b) Auch die Rüge, das FG habe die beantragte Vernehmung von Zeugen unterlassen, die als einzige in der Lage gewesen seien, Auskunft über die gesamten tatsächlichen Verhältnisse zu geben, begründet keinen Verfahrensmangel....