...Der Zeuge B verbot dem Angeklagten, das Haus zu betreten. Um sich dennoch Einlass zu [ver]schaffen, stieß der Angeklagte den in der Eingangstür befindlichen Zeugen rückwärts gegen ein im Anwesen befindliches Kindersicherungsgitter, so dass der Zeuge mit dem Hintern gegen diese Sicherung fiel. Anschließend begab sich der Angeklagte, wie von ihm beabsichtigt, in das Anwesen....