...Vielmehr war dem Kläger bekannt, dass das FG nicht beabsichtigte, in der mündlichen Verhandlung die von ihm benannten Personen als Zeugen zu vernehmen. Es teilte dem Kläger mit Schreiben vom 30. Juni 2010 mit, dass sich die von ihm benannten Zeugen --gemeint waren seine ehemalige Ehefrau und die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder-- auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten....