...Die Ausnahme vom Verwertungsverbot wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass die Belehrung durch den Richter die Gewähr dafür bietet, dem Zeugen Kenntnis von seinem Weigerungsrecht zu verschaffen, ihm die Bedeutung dieses Rechts bewusst zu machen und ihm die Tragweite seines Handelns vor Augen zu führen; der Zeuge, der sich auf solcher Grundlage freiwillig zu einer Aussage entschlossen hat,...