...August 2004 durchaus nicht übersehen; es hat im Tatbestand seines Urteils ausdrücklich vermerkt, dass der Kläger gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt und dies mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist verbunden habe, was sich - trotz der irrtümlichen Nennung des vorangegangenen Schreibens vom 23. August 2004 - ersichtlich auf das Klägerschreiben vom 30....