...., der im maßgeblichen Zeitraum zur vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen war, die Bescheidung eines von ihm eingelegten Widerspruches. Die Beklagte rechnete mit Bescheid vom 26.4.2011 das Honorar des Dr. B. für seine vertragsärztliche Tätigkeit im Quartal IV/2010 ab....