...Das Oberverwaltungsgericht hat keinen Widerspruch zwischen Durchführungsvertrag und Planfestsetzungen darin gesehen, dass die Planbegründung die dauerhafte Sicherung und Pflege bestimmter Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB annimmt, während der Durchführungsvertrag eine entsprechende Pflicht nur für 30 Jahre sichere (UA S. 25). Auch ein Abwägungsfehler liege nicht vor (UA S. 53)....