...Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen. 6 Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes divergenzfähiges...