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Urteile für Verwaltungsakt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO ist die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes bestehen. 12 Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 87/15
...Vielmehr liege insofern ein begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X vor. Auf Vertrauensschutz nach dieser Norm berufe sie sich. Die Frist nach § 149 Abs 5 SGB VI sei ebenfalls abgelaufen. 8 Das LSG hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Gegenstand des Rechtsstreits sei der Bescheid der Beklagten vom 24.9.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18.1.2011....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 454/12 B
...Die Beteiligten stehen sich in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl hierzu etwa BSG SozR 3-2500 § 39 Nr 4 S 14 f; BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr 1 S 2 f; BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr 3 S 20; BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr 2 RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 109 Nr 11 RdNr 10; BSGE 115, 40 = SozR...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 2/14 R
...Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts ganz oder teilweise aussetzen. Ein diesbezüglicher Antrag ist nach § 69 Abs. 4 FGO nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX S 25/14
...Januar 2004 aus der insoweit maßgeblichen Sicht eines objektiven Empfängers keine Aussetzung der Abgabenfestsetzung gesehen werden. 16 Die Aussetzung der Abgabenfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO geschieht durch einen im Ermessen der Finanzbehörde stehenden Verwaltungsakt, der dementsprechend zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist bzw. versehen sein sollte (§§ 121, 356...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 8/15
...Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kann das Gericht der Hauptsache die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung anordnen. 15 a) Die Aussetzung/Aufhebung soll erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 37/11
2019-04-10
BVerwG 9. Senat
...VwGO, die sich ausschließlich gegen ein erledigtes Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO richtet, ausreichend ist, dass nur noch ein Kostenfestsetzungsverwaltungsakt aus dem Widerspruchsverfahren als wirksamer, noch nicht erledigter Verwaltungsakt existiert, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 32/18
...Milchlieferrechts im Zeitpunkt der Einziehung und nicht, wie die Klägerin meint, erst anlässlich der späteren Veräußerung des verbliebenen Milchlieferrechts auszubuchen. 16 Dabei geht der Senat mit dem FG davon aus, dass mit dem Wegfall des Pachtvertrags das Milchlieferrecht zunächst in vollem Umfang auf den Verpächter übergeht und erst im Anschluss daran 33 % des übergegangenen Milchlieferrechts durch Verwaltungsakt...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 52/16
...Die Leistungsbescheide werden im Wege der Beitreibung vollstreckt (Art. 26 Abs. 1 BayVwZVG). 21 b) Verwaltungsakte, die vom Vollstreckungsschuldner entgegen seiner Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt werden, können vollstreckt werden, wenn sie unanfechtbar oder vorläufig vollziehbar sind (Art. 19 BayVwZVG)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 24/17
...Feststellungen des Berufungsgerichts ein "Abwarten" von Frau L. auf das Ergebnis des Statusprozesses und eine "Unklarheit" des Dienstherrn, ob er die vollen Dienstbezüge auszuzahlen habe, hergeben, gilt Folgendes: Eine Stundung, also das Hinausschieben des hier durch Gesetz bestimmten Fälligkeitszeitpunktes, kann seinerseits durch Gesetz, durch Parteivereinbarung oder durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt...
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 32/17
...Abs. 1, 2, 3 und 5 der Abgabenordnung (AO) lassen die Notwendigkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Anwendungsbereich des § 233a AO nicht erkennen. 5 a) Der Anspruch auf Prozesszinsen entsteht aufgrund der Regelung in § 236 Abs. 1 und Abs. 2 AO mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung bzw. der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 66/10
...Der Antrag ist aber auch deshalb erfolglos, weil ein Verfahren --unabhängig davon, ob ein solches nach § 69 Abs. 3 FGO oder eines nach § 69 Abs. 6 FGO gegeben ist-- zur Voraussetzung hat, dass ein in der Hauptsache angefochtener Verwaltungsakt vorliegt, der noch geändert oder aufgehoben werden kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2012 III S 1/12, BFH/NV 2012, 1475)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 2/12
...Hierbei ist --wie generell bei Verwaltungsakten-- entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darauf abzustellen, wie ein verständiger Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den Bescheid unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401; vom 10. Mai 2016 IX R 4/15, BFH/NV 2016, 1425, und vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 97/17
...Januar 2009 V R 64/07 (BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682) seien auf den Streitfall zu übertragen. 11 Ist aber --wie somit hier-- die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage nicht im summarischen Verfahren auf AdV eines Verwaltungsaktes zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 30....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 27/11
...Der Senat kann über den Antrag der Klägerin nicht selbst entscheiden, da ihm nicht bekannt ist, welche Verwaltungsakten dem FG neben den Gerichtsakten (mittlerweile) vorliegen. Die Sache war daher zur erneuten Entscheidung an das FG zurückzuverweisen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 128/15
...Eine Wiederholungsgefahr ist in diesen Fällen selbst dann zu verneinen, wenn sich aus den Gründen des Änderungsbescheids nicht ergibt, dass die Finanzbehörde den ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004, Rz 23, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 100 Rz 89)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 66/15
...Nach § 102 Satz 2 FGO kann die Finanzbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens ergänzen. Im Streitfall hat das FA im Klageverfahren aber keine Ermessenserwägungen nachgeschoben. Denn es hat erstmals während des Revisionsverfahrens solche Ermessenserwägungen angestellt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 28/12
...Es verletze seine Rechtsposition, "wenn ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes, sein anschließender Antrag auf Erlass eines Widerspruchsbescheides und eine anschließende Anfechtungsklage als unzulässig zurückgewiesen werden, weil in einem Parallelverfahren der indirekt Ausgangsbescheid nach § 44 SGB X überprüft wird"....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 64/12 B
...Das hat das LSG hier verkannt. 7 Gegenstand der von der Klägerin (Rentenversicherungsträger) erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage war allein der Bescheid der beklagten Einzugsstelle vom 3.1.2006, der - als feststellender Verwaltungsakt - die Feststellung des Nichtbestehens von Sozialversicherungspflicht wegen einer Beschäftigung nach § 7 Abs 1 SGB IV enthielt....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 87/12 B
...Ein derartiger Verfahrensmangel liegt hier vor. 7 a) Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ist für eine Anfechtungsklage neben der Angabe des Klägers, des Beklagten und des angefochtenen Verwaltungsakts sowie der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zusätzlich die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens erforderlich....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 65/13