...Dieser enthält zahlreiche Regelungen, bei denen eine Zustimmungspflicht des Beklagten auch dann nicht gegeben wäre, wenn man von einer grundsätzlichen Abschlussverpflichtung ausginge. 48 aa) Eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, die einem Antrag zustimmt, der aus mehreren einzelnen Punkten besteht, ist nur dann begründet, wenn jeder der einzelnen im Vertrag enthaltenen Erklärungsbestandteile...