...Danach sind die Unternehmer beitragspflichtig, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Die Beschäftigten der Klägerin, die in ihrer Einrichtung zur Hilfe bei Unglücksfällen "hauptamtlich" tätig sind, gehören zu den nach § 2 Abs 1 Nr 1 SGB VII kraft Gesetzes Versicherten....