...Auch wenn der Wortlaut des § 24b Abs. 2 EStG im Vergleich zu § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG a.F., der den Abzug des Haushaltsfreibetrags (u.a.) von der Anwendung des Splitting-Verfahrens abhängig machte, weniger eindeutig ist, lässt er dennoch eine Auslegung zu, die den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Fällen der besonderen Veranlagung ermöglicht....