...Insbesondere sei der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem des Urteils des BSG vom 30.11.1978 (12 RK 6/76 - BSGE 47, 194 = SozR 2200 § 1399 Nr 11) zu vergleichen, wonach bloßes Nichtstun der Einzugsstelle auch dann nicht als Verwirkungsverhalten ausreiche, wenn Betriebsprüfungen erfolgt seien oder wenn ein Betriebsprüfer im Anschluss an die Prüfung seine Auffassung zur Rechtslage bekannt gegeben habe...