....) - jedoch nicht ankam. 11 Hinzu kommt, dass sämtliche im vorliegenden Verfahren benannten Urkunden und Kartenwerke einschließlich der Bestimmung ihres Inhalts und Beweiswertes sowie des wechselseitigen Vortrags der Beteiligten Gegenstand auch des vorgenannten zivilrechtlichen Verfahrens waren und dort in dem Urteil des Oberlandesgerichts sowie in den im Verfahren eingeholten Gutachten umfassend berücksichtigt...