...Verwandtschaft nach § 117 SGB XII durch Anwendung des Rechtsinstituts der Negativevidenz zu übergehen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, die es uU nicht vollständig ausschließen, dass irgendwann uU eine Verwandtschaft doch nachgewiesen werden kann," "ob eine eidesstattliche Versicherung ausreicht, um fehlende Negativevidenz anzunehmen, wenn keine einzige der für die Statusbegründung erforderlichen Urkunden...