...Dazu zählt nach der vom Verwaltungsgericht angewendeten Nr. 2 dieser Vorschrift, dass eine Urkunde, auf die das rechtskräftige Urteil im vorherigen Verfahren gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war. Damit verweist § 580 Nr. 2 ZPO auf die Urkundenfälschungsdelikte gemäß §§ 267 ff. StGB, die als taugliches Objekt eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne voraussetzen (vgl....