...So bleibt unklar, welche konkreten Umstände im Zusammenhang mit der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat die Sachverständige - und ihr folgend die Strafkammer - herangezogen hat, die es erlauben würden, eine Aufhebung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB sicher auszuschließen....