...Ausführungen teilweise nicht mit den Feststellungen zum Tathergang decken. 8 Da bei der Prüfung, in welchem Umfang der Angeklagte für Verletzungsfolgen bei den Adhäsionsklägern einzustehen hat, unter Umständen schwierige zivilrechtliche Zurechnungsfragen zu klären sind, die auch eine weitere medizinische Klärung zur Kausalität zwischen Verletzungshandlungen und -folgen erforderlich machen und so das Strafverfahren...