...Das gilt --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht ausführt-- umso mehr, als das FG ausweislich des Sitzungsprotokolls die Niederschrift der Aussagen des M im Strafverfahren der Bußgeld- und Strafsachenstelle X wegen Einkommen-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer sowie auszugsweise das Sitzungsprotokoll betreffend die Zeugenaussage des M in einem anderen Verfahren vor dem Hessischen...