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JAHR
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. März 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 351/16
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21. März 2016 wird Ziffer 2. des Tenors dieses Urteils dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte verpflichtet ist, der Adhäsionsklägerin die künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind; im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 330/16
Das Tatbestandsmerkmal des Überholens wird auch durch ein Vorbeifahren von hinten an sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen verwirklicht, das unter Benutzung von Flächen erfolgt, die nach den örtlichen Gegebenheiten zusammen mit der Fahrbahn einen einheitlichen Straßenraum bilden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 90/16
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2015 im Ausspruch über den erweiterten Verfall des Wertersatzes aufgehoben, soweit das Landgericht von einer den Betrag von 415.800 Euro übersteigenden Verfallsanordnung abgesehen hat. Die weitergehenden Revisionen der Staatsanwaltschaft werden verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 125/16
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 9. Oktober 2015 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Angeklagte K. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten S. die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen. 2. Auf die Revision des Einziehungsbeteiligten wird das vorgenannte Urteil im Ausspruch über den in Ziffer 3 des Urteilstenors bezeichneten Pkw Mercedes-Benz gemäß § 349 Abs. 4 StPO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 275/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 4. Mai 2016 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 338/16
1. Auf die Revision der Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 7. Mai 2014 – soweit es die Angeklagte betrifft – mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 346/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17. März 2016 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 372/16
1. Der Beschluss des Landgerichts Mosbach vom 6. April 2016, durch den die Revision als unzulässig verworfen wurde, wird aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 232/16
Auch ein Verstorbener gilt als nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 27/16
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. Juli 2016 - 2 T 268/16 - wird auf seine Kosten verworfen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 3.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 26/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten S. und J. wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. November 2015 aufgehoben, a) mit den Feststellungen, soweit die Angeklagten und der Mitangeklagte K. wegen Verabredung zu einem Verbrechen des schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen verurteilt worden sind; b) in dem den Angeklagten S. betreffenden Einzelstrafausspruch im Fall II.2.f. der Urteilsgründe und im Gesamtstrafausspruch; c) im gesamten den Angeklagten J. betreffenden Strafausspruch. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 202/16
1. Auf die Revision des Angeklagten M. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. September 2015 wird a) das Verfahren gegen diesen Angeklagten im Fall II.3. – "Fall 1: Umsatzsteuervoranmeldung November 2011" der Urteilsgründe eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorbezeichnete Urteil, soweit es den Angeklagten M. betrifft, aa) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 57/16
Tätige Reue gemäß § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB liegt erst dann vor, wenn der Täter das Opfer in seinen Lebensbereich zurückgelangen lässt und zudem auf die erstrebte Leistung verzichtet; dazu muss er vollständig von der erhobenen Forderung Abstand nehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 293/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. März 2015 im Ausspruch über den Wertersatzverfall sowie im Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 19. Januar 2016 wird die Verfolgung gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO auf die Tatbestände des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beschränkt. 2. Das vorbezeichnete Urteil wird a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 221/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 22. Juli 2014 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 12. Januar 2015, soweit es ihn betrifft und er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 71/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 26. April 2016 im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 1 bis 24 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 283/16