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1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 14. Dezember 2015 im Strafausspruch sowie in der Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 176/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II.A.2 und A.3 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.B.2 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 255/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juli 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 84/16
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 2015 betreffend die Angeklagten G. , L. , H. , K. und Ki. aufgehoben a) jeweils im gesamten Strafausspruch, b) soweit das Landgericht bezüglich der Fälle 1 bis 3 der Urteilsgründe Entscheidungen gemäß § 111i Abs. 2 StPO unterlassen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 162/16
Für die Vollstreckung der Jugendstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts - Jugendrichter - Lüneburg vom 22. Oktober 2015 - 18 Ds 1301 Js 28322/15 (211/15) - ist das Amtsgericht - Jugendrichter - Detmold zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 324/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2014 aufgehoben a) im Strafausspruch im Fall II. 4 der Urteilsgründe (Anklagevorwurf Ziff. 117) einschließlich der zugehörigen Feststellungen zur Höhe des Untreueschadens und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 120/15
Auf die Revisionen der Angeklagten S. und M. wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. November 2015, auch soweit es die Mitangeklagten K. und Si. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 254/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 11. Februar 2016 a) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit es die Angeklagte U. betrifft, in den Fällen B.VIII. und B.IX. der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe; bb) soweit es den Angeklagten F. betrifft, im Fall B.IX. der Urteilsgründe sowie in den Aussprüchen über die Gesamtstrafe und über den Vollzug der Strafe vor der Vollstreckung der Maßregel; b) soweit es den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 321/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juni 2015 aufgehoben, soweit festgestellt ist, dass lediglich deshalb nicht auf Verfall eines Geldbetrags in Höhe von 153.418,10 Euro erkannt wird, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Diese Feststellung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 2/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 25. Februar 2016 a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben, b) im Strafausspruch dahin geändert, dass die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt wird, c) dahin ergänzt, dass die in Rumänien erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 anzurechnen ist. 2. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 245/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 28. August 2015 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 549/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 11. Januar 2016 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagten in den Fällen 178-180 der Urteilsgründe verurteilt worden sind; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) der Tenor des vorbezeichneten Urteils, soweit es den Angeklagten M. S. betrifft, im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 186/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Entgegen der Auffassung des Landgerichts war die Angeklagte als alleinige mit Gesellschafterbeschluss bestellte und eingetragene...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 352/16
Die Beschwerde des Zeugen A. gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. August 2016 (4 BGs 91/16) wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 31/16
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Januar 2016 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 248/16
1. Dem Angeklagten wird aus den Gründen der Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 27. Juli 2016 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. Januar 2016 gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 298/16
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31. Mai 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 445/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. Januar 2016 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind; b) im jeweiligen Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 173/16
Die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB liegt bei 1.500 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 239/16
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 366/16