Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 12. Februar 2018 wird verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 260/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 25. Juli 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt worden ist; b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 505/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. September 2017 in den Aussprüchen über die Einziehung dahin abgeändert, dass a) gegen den Angeklagten S. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 250.550 €, davon in Höhe von 132.300 € als Gesamtschuldner, und b) gegen den Angeklagten A. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 67.300 € als Gesamtschuldner angeordnet wird. 2. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 316/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 443/18
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11. August 2017, soweit es den Angeklagten J. betrifft, aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen im Fall II. 1. b) der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtstrafe; b) im Ausspruch über die Einziehung; die Einziehung entfällt. 2. Die weitergehende den Angeklagten J. betreffende Revision wird verworfen. 3. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorbezeichnete Urteil wird, soweit sie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 255/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. März 2018 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 477/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 2. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 319/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 4. Mai 2018 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.10, II.12 und II.15 der Urteilsgründe wegen Untreue in drei Fällen verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Betrugs in 18 Fällen,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 421/18
Zum Begriff der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 34/18
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 412/18
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung des Angeklagten gegen die Anordnung der Einziehung wird auf 18.681,95 € festgesetzt. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 625/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 19. April 2018 a) im Schuldspruch zum Fall 13 der Anklage dahin geändert, dass der Angeklagte des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren jeweils als Person über 21 Jahre und mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig ist, b) aufgehoben in den Aussprüchen über die Einzelstrafe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 405/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 19. Februar 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 362/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 7. Februar 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Land-gericht von der Anordnung der Sicherungsverwahrung und deren Vorbehalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 300/18
1. Dem Beschuldigten wird gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach § 346 Abs. 2 StPO von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Beschuldigte. 2. Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 29. März 2018, mit dem die Revision des Beschuldigten als unzulässig verworfen worden ist, wird aufgehoben. 3. Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 388/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 29. Mai 2018 wird a) das Strafverfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall C. 4. der Urteilsgründe wegen unerlaubten Führens eines Elektroimpulsgerätes verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 440/18
Die Vollziehung des Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2018 wird bis zur Entscheidung des Senats über die Beschwerde des Antragsgegners gegen diesen Beschluss ausgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 10/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. September 2017 betreffend die Angeklagten F. R. , R. –B. und M. R. (geb. 1993) im Schuldspruch im Fall 3 der Urteilsgründe mit den Feststellungen zum Tatmotiv und betreffend den Angeklagten M. R. (geb. 1993) darüber hinaus im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 379/18
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. November 2017 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Revisionsverfahrens und die hierdurch der Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 376/18
1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 31. Januar 2018, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass er des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 254/18