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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 20. März 2018 aufgehoben a) im Gesamtstrafenausspruch, b) im Ausspruch über die erweiterte Einziehung von Wertersatz in Höhe von 9.416 Euro; insoweit entfällt die Einziehung. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 407/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 24. Januar 2018 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 275/18
In den Fällen der erweiterten Einziehung gemäß § 73a Abs. 1 StGB hindert ein von dem Angeklagten erklärter Verzicht auf die Herausgabe der betreffenden Gegenstände das Tatgericht zwar nicht, die Einziehung gleichwohl anzuordnen, wenn es davon überzeugt ist, dass der Angeklagte die Gegenstände durch andere rechtswidrige Taten erlangt hat; es ist ihm aber unbenommen, mit Rücksicht auf die Verzichtserklärung von einer Entscheidung über die erweiterte Einziehung abzusehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 307/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatablauf. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 517/18
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juli 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 582/18
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 385/18
Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zurückgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 230/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 30. August 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 250/18
Zu den Voraussetzungen und Folgen eines wirksamen Verzichts im Zusammenhang mit der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 198/18
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Mai 2018 - auch bezüglich der Angeklagten K. - a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung schuldig sind, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 577/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 8. März 2018 mit den Feststellungen zur Täterschaft des Angeklagten aufgehoben; die Feststellungen zum äußeren Sachverhalt bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 373/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 487/18
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 22. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 517/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Mai 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Einer Anordnung der Einziehung sichergestellter Gegenstände bedarf es regelmäßig nicht, wenn die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 539/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. April 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 427/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 343/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. April 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen. 2. Die weiter gehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 424/18
Zum Begriff der Warenvorräte und des Warenlagers im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. März 2018, 5 StR 603/17).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 371/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 1. Juni 2018 wird das vorbezeichnete Urteil a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) soweit der Angeklagte im Fall II.1.a) der Urteilsgründe verurteilt worden ist; bb) im Gesamtstrafenausspruch; cc) im Adhäsionsausspruch betreffend die Adhäsionsklägerin M. ; insoweit wird von einer Entscheidung abgesehen. b) im Adhäsionsausspruch betreffend die Adhäsionsklägerin G. dahingehend geändert, dass Zinsen in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 484/18
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 16. April 2018 wird 1. die Strafverfolgung im Fall II.1.g der Urteilsgründe, soweit der Angeklagte wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt worden ist, auf den Vorwurf des räuberischen Diebstahls beschränkt; 2. das vorgenannte Urteil in den Schuldsprüchen dahin geändert, dass a) der Angeklagte im Fall II.1.m hinsichtlich der Tat zum Nachteil der Zeugin Y. B. wegen Körperverletzung in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 367/18