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JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 25. Juli 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 505/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 7. März 2018, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 469/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31. Januar 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte der Beihilfe zum Betrug in drei Fällen, der Beihilfe zum versuchten Betrug und der Beihilfe zum Missbrauch von Wegstreckenzählern schuldig ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 413/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 20. August 2018 a) im Schuldspruch zu Fall II. 1. der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte lediglich der Vergewaltigung schuldig ist, b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 549/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 4. Juli 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 593/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Juli 2018 im Fall 1 der Urteilsgründe aufgehoben und der Angeklagte insoweit freigesprochen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 490/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 20. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 564/18
1. Auf die Revision des Angeklagten E. wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2018 a) im gesamten Strafausspruch aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten; b) in der Einziehungsentscheidung auch zugunsten der Mitangeklagten A. und B. dahin geändert, dass die Einziehung der Taterträge in Höhe von 3.022,30 € und des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.917,70 € gegen die drei Angeklagten als Gesamtschuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 591/18
1. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung bezüglich der Tat zu B.II der Urteilsgründe auf den Vorwurf der Geldwäsche und versuchten Geldwäsche beschränkt. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 14. März 2018, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch bezüglich Tat B.II der Urteilsgründe dahingehend geändert, dass der Angeklagte der Geldwäsche in elf tateinheitlichen Fällen und hierzu tateinheitlich der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 479/18
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das den Angeklagten N. betreffende Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. August 2017 aufgehoben a) im Schuldspruch betreffend den Fall II.2.e der Urteilsgründe, b) soweit die Einziehung von Wertersatz weiterer 29.000 € unterblieben ist, hinsichtlich 27.000 € (Fall II.2.d) mit den Feststellungen zu deren Herkunft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 143/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 25. Juli 2018 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen dahin geändert, dass diese Anordnung nur in Höhe von 56.450 € ergeht. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 501/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 11. April 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 448/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2018 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Nötigung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit Sachbeschädigung schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 555/18
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Fulda vom 5. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 523/18
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten vom 10. Januar 2019 gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum, die Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger, Bellay und Dr. Bär sowie die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Pernice wird als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 666/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18. Mai 2018 im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 553/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Mai 2018, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) hinsichtlich der Einziehung von 360 €, b) soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 521/18
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 27. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 445/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 8. Juni 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 413/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 14. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 456/18