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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 2. Oktober 2018 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt ist; die Verurteilung wegen Bedrohung entfällt, b) im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 14/19
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2017, soweit es sie betrifft, dahin geändert, dass die Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt wird. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die dem Adhäsionskläger im Revisionsverfahren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 358/17
1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg - 353 Ds 76/17 jug. - vom 6. Juni 2018 wird aufgehoben. 2. Für die Untersuchung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht – Jugendrichter – Neubrandenburg – Zweigstelle Demmin – zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 35/19
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 16. Oktober 2017 aufgehoben, soweit die Einziehung von "BtM, Marihuana in Metalldose" angeordnet worden ist; diese entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 210/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. August 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Auch die Entscheidung über die (erweiterte) Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 135.120 € hält rechtlicher Nachprüfung stand. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 8/19
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 1. August 2018, soweit es ihn betrifft, im Straf- und Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 599/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 513/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 10. November 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen II. 4 bis 9 der Urteilsgründe wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 37/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 9. Februar 2018 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO sowie über die Kosten des Rechtsmittels zu treffen ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 283/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 27. August 2018 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 555/18
Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB aus, wenn er die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht. Ferner muss er dieses Überraschungsmoment als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlung dergestalt erfassen, dass er zumindest für möglich hält, dass das Opfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dessen Überraschung den Sexualkontakt ermöglicht oder zumindest...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 301/18
1. Ein im Ermittlungsverfahren im Auftrag der Polizei tätig gewordener Übersetzer kann nur dann gemäß § 74 StPO als befangen abgelehnt werden, wenn er in der Hauptverhandlung vom Gericht als Sachverständiger gehört wird. 2. Zweifeln an der Richtigkeit der in die Hauptverhandlung gemäß § 249 Abs. 1 StPO ordnungsgemäß eingeführten Übersetzungen hat das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachzugehen (Festhaltung BGH, 27. November 2018, 3 StR 339/18, NStZ-RR 2019, 57).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 485/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 24. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen zu II. 1 a) bis d) der Urteilsgründe; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 374/18
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 1. August 2018 wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 560/18
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2019 (5 - 2 StE 9/18) wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 3/19
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Kammergerichts vom 18. Januar 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Revisionsvorbringen zu vier im Zusammenhang mit der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus G-10-Beschränkungsmaßnahmen erhobenen Verfahrensrügen, das sich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 280/18
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2018 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision der Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 593/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 22. Januar 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Das Landgericht ist in den Fällen eins bis vier und 26 der Urteilsgründe zu Recht davon ausgegangen, dass die von dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 239/18
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2018 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben diejenigen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 479/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 5. September 2018 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist; b) im Strafausspruch aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten; c) im Adhäsionsausspruch dahin geändert, dass Zinsen seit dem 6. September 2018 zu zahlen sind. Von einer Entscheidung über den im Adhäsionsverfahren angebrachten Zinsantrag wird im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 563/18