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JAHR
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Juni 2018 mit den zugehörigen Feststellungen im Schuldspruch im Fall II.4 der Urteilsgründe, im Gesamtstrafausspruch und hinsichtlich der Einziehungsentscheidung aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 566/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 30. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 429/18
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache obliegt dem Amtsgericht – Schifffahrtsgericht – Emden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 295/18
Der Antrag des Rechtspflegers des Amtsgerichts Nürnberg auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 314/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 30. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 604/18
Selbstgeldwäsche durch Einzahlung auf ein für den Täter geführtes Bankkonto.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 234/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 1. März 2018, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 299/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 16. März 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Für den Erfolg der Rüge der Verletzung des § 261...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 339/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 6. Juni 2018 a) im Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte im Fall II.1 der Urteilsgründe des besonders schweren räuberischen Diebstahls schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 347/18
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 12. Januar 2018 wird verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 356/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 26. Januar 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte hinsichtlich der Anklagepunkte 12, 13, 14 und 16 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 332/18
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 1. März 2018 dahingehend ergänzt, dass gegen die Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 500 € angeordnet wird, für die sie gesamtschuldnerisch haften, und gegen die Angeklagten Ba. und T. die weitere Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 4.300 €, für die diese als Gesamtschuldner haften. Die Angeklagten haben die Kosten der Rechtsmittel zu tragen. Es wird davon abgesehen,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 262/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 23. März 2018 - unter Erstreckung auf den Nichtrevidenten K. (§ 357 StPO) - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte im Fall II.2 der Urteilsgründe verurteilt wurde; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe (Ö. ) beziehungsweise die Einheitsjugendstrafe (K. ). 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 506/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 9. Juni 2017 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Parteiverrats schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 15/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2018 im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 349/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 12. April 2018 hinsichtlich a) der Einzelstrafen zu den Taten II.1., 2. und 6. der Urteilsgründe, b) der Gesamtstrafe und c) der Einziehungsentscheidung mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 329/18
Neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe kann Sicherungsverwahrung vorbehalten werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 168/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Juni 2018 - soweit es ihn betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 560/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 24. November 2017 aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 ZollVG zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt wurde; die Geldbuße entfällt. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Jedoch wird die Gebühr für das Rechtsmittelverfahren um ein Zehntel ermäßigt. Die Staatskasse hat...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 420/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 26. Juni 2018, soweit es den Angeklagten betrifft, in der Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 530.810,50 € angeordnet wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 447/18