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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 24. März 2017 mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu Lasten des Zeugen M. verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 416/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 5. Mai 2017 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 389/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 7. November 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen 1 und 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Strafausspruch im Fall 4 der Urteilsgründe, c) im Gesamtstrafenausspruch und d) soweit festgestellt ist, dass gegen den Angeklagten wegen eines Geldbetrages in Höhe von 52.431 Euro lediglich deshalb nicht auf Verfall von Wertersatz erkannt wird, weil Ansprüche...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 323/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28. Juni 2017 dahin geändert, dass der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt wird. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 562/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden vom 16. März 2017 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagte schuldig ist a) der Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben tatmehrheitlichen Fällen, b) der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 380/17
1. Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 30. Juni 2017 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 455/17
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Kammergericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 61/17, AK 62/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 28. Juni 2017 mit den zugehörigen Feststellungen im Einzelstrafausspruch im Fall II.2 und im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 454/17
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. November 2016 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 271/17
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25. Januar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) hinsichtlich der Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung (Fall II.2.b. der Urteilsgründe) sowie b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafe und die Maßregel. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 276/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. Juni 2016 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Nötigung, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt ist. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen; jedoch hat er seine eigenen und die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 460/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 2. März 2017, a) soweit es den Angeklagten M. betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass dieser Angeklagte wegen Betrugs in acht Fällen schuldig ist, b) bezüglich beider Angeklagten in den gesamten Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel der Angeklagten, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 335/17
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 6. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 352/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 15. Mai 2017 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 526/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 16. Mai 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 446/17
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 58/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 6. April 2017 dahin ergänzt, a) dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird; insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) dass die Leistungen, die im Rahmen der für die einbezogene Strafe gewährten Strafaussetzung zur Bewährung erbracht worden sind, mit zwei Monaten auf die Gesamtstrafe angerechnet werden. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 438/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten R. und D. wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 15. Juli 2016, soweit es diese Angeklagten betrifft, a) in den Schuldsprüchen dahin geändert, dass schuldig ist aa) der Angeklagte R. der Beihilfe zum Computerbetrug, bb) der Angeklagte D. der Beihilfe zum zweifachen Computerbetrug, b) im jeweiligen Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 466/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 6. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 266/17