1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 7. November 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen 1 und 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Strafausspruch im Fall 4 der Urteilsgründe, c) im Gesamtstrafenausspruch und d) soweit festgestellt ist, dass gegen den Angeklagten wegen eines Geldbetrages in Höhe von 52.431 Euro lediglich deshalb nicht auf Verfall von Wertersatz erkannt wird, weil Ansprüche...