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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 610/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 1. Dezember 2016 wird a) das Verfahren hinsichtlich beider Angeklagten in den Fällen II. 2. der Urteilsgründe insoweit beschränkt, als der Vorwurf des bandenmäßigen unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels von der Verfolgung ausgenommen wird; im Umfang der Beschränkung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil in den Fällen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 305/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 7. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen a) im Fall II.2. der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 180/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 8. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 498/17
1. Auf die Revision des Angeklagten T. D. wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 28. August 2017 - auch soweit es die Mitangeklagte M. D. betrifft - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) hinsichtlich des Angeklagten T. D. , aa) soweit dieser in den Fällen III. 3 bis 7 der Urteilsgründe verurteilt ist, bb) in den Fällen III. 1 und 2 der Urteilsgründe im Strafausspruch, cc) im Ausspruch über die Gesamtstrafe; b) hinsichtlich der Angeklagten M. D. , soweit sie verurteilt worden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 597/17
1. Dem Angeklagten A. wird auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 30. Mai 2017 gewährt. Der Angeklagte hat die Kosten der Wiedereinsetzung zu tragen. 2. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das vorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) diesen Angeklagten betreffend, aa) soweit er im Fall II.2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, bb) in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 458/17
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 78/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. Juli 2017 im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagten jeweils der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Nötigung schuldig sind. 2. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen. 3. Der Angeklagte R. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten M. die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 527/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 25. Oktober 2016 aufgehoben. Die Angeklagten werden freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 378/17
1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 13. November 2017 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 33/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juli 2017 - soweit es den Angeklagten O. betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 532/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 30. Juni 2017 a) im Schuldspruch im Fall II.2. der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte insoweit des Bestimmens eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II.2. der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 482/17
Die Revisionen der Angeklagten V. , K. und S. gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Dezember 2016 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Die Revision des Angeklagten Ko. gegen das vorgenannte Urteil wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass dieser Angeklagte unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Lübeck vom 2. Oktober 2015 zu einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 445/17
Zum Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG durch das öffentliche Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police".
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 427/17
Das Unverzüglichkeitsgebot des § 25 Abs. 2 Satz 1 StPO findet für die Ablehnung von Sachverständigen keine Anwendung. Die Vorschrift des § 74 Abs. 1 Satz 1 StPO verweist nur hinsichtlich der Gründe auf die Ablehnung eines Richters, nicht aber hinsichtlich der für das Verfahren geltenden Vorschriften.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 437/17
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 19. Dezember 2016 a) in den Fällen 1, 3 und 4 der Urteilsgründe im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes in zwei Fällen sowie des Diebstahls mit Waffen schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen 1, 3 und 4 sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe und die Bestimmung des Vorwegvollzugs aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 200/17
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. Juli 2016 wird a) die Urteilsformel dahin ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird und die Staatskasse insoweit die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt; b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 525/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. September 2016 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 76/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 28. Juni 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 571/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juli 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 541/17