1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21. Juli 2017, auch soweit es den Angeklagten F. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit die Angeklagten wegen einer Tat vom 31. Mai 2015 verurteilt worden sind, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten S. , an das Amtsgericht - Schöffengericht - Aachen...