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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 19. Juni 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt worden ist (Fall 5 der Urteilsgründe), b) sowie im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 447/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 535/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. Juli 2017 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 529/17
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21. Juli 2017, auch soweit es den Angeklagten F. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) soweit die Angeklagten wegen einer Tat vom 31. Mai 2015 verurteilt worden sind, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten S. , an das Amtsgericht - Schöffengericht - Aachen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 545/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Januar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten im Fall II.1 der Urteilsgründe verurteilt worden sind mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidung, b) hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten T. im Fall II.3 der Urteilsgründe, c) im Maßregelausspruch gegen den Angeklagten T. und d) in den Gesamtstrafenaussprüchen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 376/17
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 1. August 2017 in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 582/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29. September 2017 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei den Grenzwert der nicht geringen Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) für die beiden verfahrensgegenständlichen Piperazin-Derivate, Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMMP)...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 647/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 23 Fällen und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig ist; b) in den Aussprüchen über die in den Fällen 21 bis 23 und 33 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen aufgehoben; diese entfallen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 453/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juli 2017 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 629/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 26. September 2017 aufgehoben a) in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen 12, 13 und 14 der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe, jedoch bleiben die jeweils zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten; b) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit das Landgericht von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 629/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 2. Juni 2016, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe unterblieben ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 163/17
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 28. März 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet wegen dessen in der Sache gleichfalls erfolgloser Revision nicht statt (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 473 Rn. 10a).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 426/17
1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 6. Juli 2017 gewährt. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 600/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 22. Mai 2017 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 606/17
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. Dezember 2016 wird verworfen. 2. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 199/17
Der Antrag des Nebenklägers vom 6. April 2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F. für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 347/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 12. Mai 2017, soweit es ihn betrifft, im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 532/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 20. September 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes schuldig ist; b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 616/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 7. Februar 2017 a) im Fall II. 2 der Urteilsgründe (Tat zum Nachteil des Nebenklägers P. ) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Nötigung schuldig ist, b) im Fall II. 3 der Urteilsgründe (Tat zum Nachteil der Nebenklägerin W. ) sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 284/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 27. Juni 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 587/17