1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 4. April 2017 wird a) das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.B.13, 16, 17 und II.C.32 der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte schuldig ist des sexuellen...